LOHR, JÖSTINGMEIER & PARTNER
Patent and Legal Attorneys
Contact us now
+1-888-846-1732

Design

Designs

Geschmacksmuster Grundlagen

Was als Geschmacksmuster registriert werden kann

Ein Geschmacksmuster wird durch das HABM (Europäisches Markenamt) folgt definiert als „Das äußere Erscheinungsbild eines Produktes oder eines Teils davon, resultierend aus den Linien, Konturen, Farben, Formen, Texturen, Materialien und/oder Verzierungen“. Es kann 2-dimensional oder 3-dimensional sein. Ein Geschmacksmuster schützt Ihr Design.

Vorteile einer Geschmacksmusteranmeldung

Eine Geschmacksmusteranmeldung hat die folgenden Vorteile:

  1. Sie beweist, dass Sie am Anmeldetag im Besitz des Designs waren.
  2. Sie ermöglicht Ihnen, Dritten die Benutzung Ihres Designs zu verbieten.

Nach dem Einreichen einer Geschmacksmusteranmeldung kann kein anderer Ihr Design stehlen. Dies erlaubt es Ihnen, Ihr Design möglichen Partnern, Lizenznehmern, Investoren oder Unterlieferanten zu zeigen. Zusammenfassend ist eine Geschmacksmusteranmeldung unerlässlich, bevor Sie mit Ihrem Design Geschäfte machen.

Vor der Geschmacksmusteranmeldung

Im Gegensatz zu einer Patentanmeldung ist es nicht notwendig, ein Design geheim zu halten. Sie können sogar das Design für maximal 12 Monate vorher benutzen um die Akzeptanz des Marktes zu testen. Es gibt eine Neuheitsschonfrist von 12 Monaten, in der Sie Ihr Design benutzen können, bevor es angemeldet werden muss. Dennoch empfehlen wir dringend, eine Geschmacksmusteranmeldung einzureichen, bevor Sie Ihr Design Dritten zugänglich machen. Falls Ihr Design beispielsweise durch einen Zulieferer kopiert wird, ist es ohne eine Geschmacksmusteranmeldung häufig sehr schwer nachzuweisen, dass das Design tatsächlich von Ihnen stammt.

Ein gutes Design sollte sich wesentlich von den Designs der Mitbewerber in Ihrem Geschäftsfeld unterscheiden.

Zuerst sollten Sie die geographischen Bereiche Ihrer Märkte, in denen Sie das neue Design benutzen wollen festlegen. Dies ist wichtig, um die Anmeldestrategie zu optimieren. Basierend auf Ihren Informationen könen wir für Sie die kostengünstigste Strategie ermitteln.

Ausarbeitung einer Geschmacksmusteranmeldung

Als Basis für jede Geschmacksmusteranmeldung sollte eine Recherche nach älteren Geschmacksmustern durchgeführt werden. Dadurch kann sichergestellt werden, dass Ihr Geschmacksmuster kein älteres Geschmacksmuster verletzt. So können teure Abmahnungen oder Geschmacksmusterverletzungsverfahren vermieden werden.

Nach der Recherche muss die Geschmacksmusteranmeldung ausgearbeitet werden. Um Ihr Design klar zu beschreiben, werden Farbfotografien oder andere Bilder benötigt. Diese sollten das Design von allen relevanten Ansichten und mit allen releventen Ausführungsformen zeigen.

Erste Hinterlegung einer Geschmacksmusteranmeldung

Es gibt mehrere Möglichkeiten für die erste Hinterlegung einer Geschmacksmusteranmeldung:

1.  DE Anmeldung beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt)

  • Preiswerteste Option
  • Prüfungsbescheid bzw. Eintragung innerhalb von 3 bis 10 Monaten
  • Nur Deutsche Sprache
  • Ein Deutsches Geschmacksmuster kann eingetragen werden

2.  EU Anmeldung beim HABM (Europäisches Markenamt)

  • Teurer als DE Anmeldung
  • Prüfungsbescheid innerhalb von 3 bis 8 Monaten
  • Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch
  • Ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster kann eingetragen werden

Spätere Anmeldungen

Spätestens innerhalb von 6 Monaten nach der ersten Hinterlegung können Sie folgendes tun:

1.  Nationale Anmeldungen

  • Nationale Anmeldungen bei den Patent/Markenämtern der meisten Staaten der Welt.

2.  EU Anmeldung

  •  EU Anmeldung beim HABM für ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster.

3.  Internationale Anmeldung bei der WIPO

  • Internationale Anmeldung, die in die meisten Staaten der Welt erstreckt werden kann.

Durch die Beanspruchung der Priorität der ersten Hinterlegung erhält die spätere Anmeldung den Anmeldetag der ersten Hinterlegung.

Prüfung und Eintragung

In den meisten Staaten werden Geschmacksmusteranmeldungen auf die Einhaltung formeller Vorschriften überprüft. Ein Prüfer kontrolliert hier die Anmeldung und stellt fest, ob Sie den nationalen formellen Anforderungen entspricht. Oftmals ist eine Anpassung an die spezifischen nationalen Formerfordernisse notwendig. In diesen Fällen gibt der Prüfer einen Prüfungsbescheid heraus. Auf diesen Prüfungsbescheid können Sie die Anmeldung ändern und Argumente einreichen. Der Prüfer wird dann nochmals die geänderte Geschmacksmusteranmeldung überprüfen. Diese Schritte können entsprechend dem nationalen Recht mehrmals wiederholt werden. Abschließend wird ein Geschmacksmuster eingetragen oder die Geschmacksmusteranmeldung endgültig zurückgewiesen.

Nutzung des Geschmacksmusters

Ein eingetragenes Geschmacksmuster erlaubt es Ihnen, jeder Dritten Person die Benutzung Ihres Designs zu untersagen. Die Designs Ihrer Mitbewerber müssen sich deutlich von Ihrem Design unterscheiden.

Oftmals benutzen Mitbewerber ähnliche Designs, ohne voneinander zu wissen. Ein eingetragenes Geschmacksmuster hilft Ihnen hier Ihre älteren Rechte nachzuweisen.

München – Sitz der Patentämter

Das Europäische Patentamt sowie das Deutsche Patent- und Markenamt haben Ihren Hauptsitz in München. Daher finden Sie uns auch im Raum München. mehr…

Die obenstehende Beschreibung zeigt den typischen Weg zur Marke auf und basiert auf unserer eigenen Erfahrung. Sie stellt keine Rechtsberatung dar.