LOHR, JÖSTINGMEIER & PARTNER
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Marken

Trademarks

Marken Grundlagen

Was als Marke eingetragen werden kann

Eine Marke kann jedes Zeichen sein, das auf Papier reproduzierbar ist, beispielsweise ein Wort oder ein Logo.

Vor der Markenanmeldung

Im Gegensatz zu einer Patentanmeldung ist es nicht notwendig, die Marke geheim zu halten. Sie können sogar die Marke vorher benutzen um die Akzeptanz des Marktes zu testen. Achten Sie aber auf Marken-Trolle, die sich Ihre Marke schützen lassen, um sie später an Sie zu verkaufen.

Eine gute Marke sollte sich wesentlich von den Marken der Mitbewerber in Ihrem Geschäftsfeld unterscheiden.

Zuerst sollten Sie die geographischen Bereiche Ihrer Märkte, in denen Sie die neue Marke benutzen wollen festlegen. Dies ist wichtig, um die Anmeldestrategie zu optimieren. Basierend auf Ihren Informationen könen wir für Sie die kostengünstigste Strategie ermitteln.

Bereiten Sie als nächstes eine Liste der Waren und Dienstleistungen, die durch die neue Marke gekennzeichnet werden sollen, vor.

Ausarbeitung einer Markenanmeldung

Als Basis für jede Markenanmeldung sollte eine Recherche nach älteren Marken durchgeführt werden. Dadurch kann sichergestellt werden, dass Ihre Marke keine ältere Marke verletzt. So können teure Abmahnungen oder Markenverletzungsverfahren vermieden werden. Weiterhin können entsprechend der Recherchenergebnisse die Marke bzw. das Warenverzeichnis korrigiert werden, um Konflikte mit älteren Marken zu vermeiden.

Um einen möglichst breiten Schutzbereich zu erreichen, sollte die Form der angemeldeten Marke aus markenrechtlicher Sicht optimiert werden. Hier ist beispielsweise zu klären, ob die Marke schwarz-weiss oder farbig angemeldet wird, oder ob der Name in Groß-Kleinschreibung oder ausschließlich in Großbuchstaben angemeldet wird. Um hier die richtigen Entscheidungen zu treffen sind fundierte Kenntnisse des Markenrechts sowie der aktuellen Rechtsprechung notwendig.

Schließlich wird noch das Warenverzeichnis ausgearbeitet. Es sollte alle Waren und Dienstleistungen enthalten, die Sie jetzt oder auch in der Zukunft benutzen werden. Für derartige Verzeichnisse sind die einschlägigen Standards und Vorschriften wie beispielsweise die Nizza-Klassifikation zu beachten.

Erste Hinterlegung einer Markenanmeldung

Es gibt mehrere Möglichkeiten für die erste Hinterlegung einer Markenanmeldung:

1.  DE Anmeldung beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt)

  • Preiswerteste Option
  • Prüfungsbescheid innerhalb von 3 bis 10 Monaten
  • Nur Deutsche Sprache
  • Eine Deutsche Marke kann eingetragen werden

2.  EU Anmeldung beim HABM (Europäisches Markenamt)

  • Teurer als DE Anmeldung
  • Prüfungsbescheid innerhalb von 3 bis 8 Monaten
  • Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch
  • Eine Europäische Marke kann eingetragen werden

Spätere Anmeldungen

Spätestens innerhalb von 6 Monaten nach der ersten Hinterlegung können Sie folgendes tun:

1.  Nationale Anmeldungen

  • Nationale Anmeldungen bei den Patent/Markenämtern der meisten Staaten der Welt.

2.  EU Anmeldung

  •  EU Anmeldung beim HABM für eine EU Marke.

3.  IR Anmeldung bei der WIPO

  • Internationale Anmeldung, die in die meisten Staaten der Welt erstreckt werden kann.

Durch die Beanspruchung der Priorität der ersten Hinterlegung erhält die spätere Anmeldung den Anmeldetag der ersten Hinterlegung.

Prüfung und Eintragung

In den meisten Staaten werden Markenanmeldungen auf die Einhaltung formeller Vorschriften überprüft. Ein Prüfer kontrolliert hier die Anmeldung und stellt fest, ob Sie den nationalen formellen Anforderungen entspricht. Oftmals ist eine Anpassung an die nationalen Warenverzeichnisse notwendig. In diesen Fällen gibt der Prüfer einen Prüfungsbescheid heraus. Auf diesen Prüfungsbescheid können Sie das Warenverzeichnis ändern und Argumente einreichen. Der Prüfer wird dann nochmals die geänderte Markenanmeldung überprüfen. Diese Schritte können entsprechend dem nationalen Recht mehrmals wiederholt werden. Abschließend wird eine Marke eingetragen oder die Markenanmeldung endgültig zurückgewiesen.

In einigen Staaten führen die Prüfer auch Recherchen nach älteren Marken durch. Es können hier zusätzliche Änderungen notwendig sein, um eine Verwechslung mit älteren nationalen Marken zu vermeiden.

Nutzung der Marke

Eine eingetragene Marke erlaubt es Ihnen, jeder Dritten Person die Benutzung Ihrer Marke zu untersagen. Die Kennzeichen Ihrer Mitbewerber müssen sich deutlich von Ihrere Marke unterscheiden. Damit können Sie sicherstellen, dass auch Ihre Kunden deutlich Ihre Waren und Dienstleistungen von denjenigen Ihrer Mitbewerber unterscheiden können.

Oftmals benutzen Mitbewerber ähnliche Kennzeichen, ohne voneinander zu wissen. Eine eingetragene Marke hilft Ihnen hier Ihre älteren Rechte nachzuweisen.

Mit Hilfe eine Markenüberwachung können Sie feststellen, ob ähnliche Marken eingetragen wurden. gegen diese können Sie dann mittels dem relativ kostengünstigen Einspruchsverfahren vorgehen.

München – Sitz der Patentämter

Das Europäische Patentamt sowie das Deutsche Patent- und Markenamt haben Ihren Hauptsitz in München. Daher finden Sie uns auch im Raum München. mehr…

Die obenstehende Beschreibung zeigt den typischen Weg zur Marke auf und basiert auf unserer eigenen Erfahrung. Sie stellt keine Rechtsberatung dar.