LOHR, JÖSTINGMEIER & PARTNER
Patent and Legal Attorneys
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Patente

StrategiePatente Grundlagen

Was zum Patent angemeldet werden kann

Grundsätzlich sind technische Geräte und Verfahren patentierbar. Ebenso ist Software patentierbar, wenn sie ein technisches Problem löst.

Nicht patentierbar sind Geschäftsmodelle (ausser in den USA) und Verfahren zur Behandlung des menschlichen Körpers (Instrumente und Medikamente sind patentierbar). Das Deutsche Patentgesetz schließt ausdrücklich auch Maschinen aus, die den physikalischen Grundgesetzen widersprechen, wie Perpetuum Mobiles.

Vor dem Anmelden

  • Halten Sie Ihre Erfindung geheim, bis Sie die Patentanmeldung eingereicht haben.
  • Erstellen Sie ein Dokument, das alle technischen Merkmale und Eigenschaften Ihrer Erfindung beschreibt. Dieses hilft Ihnen und uns die Erfindung vollständig zu verstehen und eventuelle Probleme zu klären.

Ausarbeiten einer Patentanmeldung

Im nächsten Schritt sollte eine Recherche nach dem Stand der Technik durchgeführt werden. Die Ergebnisse helfen Ihnen den Wert Ihrer Erfindung besser abzuschätzen und eventuelle Schwachstellen zu finden.

Danach kann dann die Patentanmeldung ausgearbeitet werden. Hier wird ausgehend vom Stand der Technik die Erfindung offenbart und detailliert anhand von Ausführungsbeispielen und Zeichnungen beschrieben. Am Ende stehen die Patentansprüche, die den Schutzbereich definieren. Für eine Patentanmeldung müssen eine Vielzahl formaler Anforderungen erfüllt werden.

Die beste Investition, die Sie im Laufe eines Patentlebens machen können ist die Investition in die Ausarbeitung der Patentanmeldung. Diese muss alle Informationen enthalten, die Sie eventuell in einem späteren Verfahrensabschnitt benötigen könnten. Einge Beispiele sind:

  • Beschreibung des releventen Standes der Technik
  • Vollständige Beschreibung der Erfindung
  • Vorteile der Erfindung
  • Technisches Problem, das durch die Erfindung gelöst wird.
  • Beispiele der Erfindung, wenn möglich mit Zeichnungen.
  • Material für Argumente, warum die Erfindung gegenüber dem Stand der Technik erfinderisch ist.

Es ist wichtig zu wissen, dass man die Patentansprüche später im Prüfungsverfahren ändern kann, sofern die Änderungen in der Beschreibung enthalten sind. Es ist unter keinen Umständen möglich, neue Gegenstände in eine Patentanmeldung aufzunehmen.

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Erste Einreichung einer Patentanmeldung

Zur ersten Einreichung einer Patentanmeldung gibt es mehrere Möglichkeiten:

1.  DE Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)

  • Preiswerteste Option
  • Prüfungsbescheid innerhalb von 10 Monaten
  • Nur Deutsche Sprache
  • Ein Deutsches Patent kann erteilt werden

2.  EP Anmeldung beim Europäischen Patentamt (EPA)

  • Teurer als DE Anmeldung
  • Prüfungsbescheid zwischen 3 und 8 Monaten
  • Sprachen: Englisch, Französich, Deutsch
  • Ein Europäisches Patent kann erteilt werden

3.  WO Anmeldung bei der WIPO

  • Teurer als EP Anmeldung
  • Prüfungsbescheid zwischen 15 und 30 Monaten
  • Sprachen: Englisch, Französich, Deutsch, …
  • Nationale Patentanmeldungen können in den meisten Staaten der Welt innerhalb von 30 Monaten eingereicht werden

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Auslandsanmeldungen

Spätestens innerhalb eines Jahres können Sie Nachanmeldungen vornehmen:

1.  Nationale Anmeldungen

2. PCT (internationale) Anmeldung bei der WIPO

  • Eine Internationale Patentanmeldung kann bei der WIPO (Weltorganisation für Geistiges Eigentum) in Genf eingereicht werden.

Diese Anmeldungen können identisch mit der ersten Hinterlegung sein, oder auch durch neue Erkenntnisse ergänzt sein. Durch die Beanspruchung der Priorität der ersten Hinterlegung erhalten die Nachanmeldungen den Anmeldetag der ersten Hinterlegung. Weiterhin kann eine Entscheidung über die einzelnen nationalen Anmeldungen fundierter getroffen werden, wenn das Prüfungsergebnis der ersten Hinterlegung vorliegt.

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PCT Anmeldung

Eine PCT Anmeldung ist ein bequemer Weg, um nationale Patentanmeldungen in den meisten Staaten der Erde einzureichen. Zudem gibt sie Ihnen mehr Zeit dazu. Mit einer PCT Anmeldung haben Sie wenigstens 30 Monate vom ersten Anmeldetag an, bevor Sie die nationalen Patentanmeldungen vornehmen müssen.

Ungefähr ein Jahr, nachdem Sie die PCT Anmeldung eingereicht haben, erhalten Sie von der WIPO einen detaillierten Prüfungsbescheid. Dieser hilft Ihnen, Ihre Chancen auf nationale Patente besser einzuschätzen. Weiterhin haben Sie dannn noch Gelegenheit, Ihre Patenanmeldung zu ändern. Damit ersparen Sie sich die erste Änderung in den nationalen Phasen und können so Kosten sparen.

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PCT Nationale Phasen

Spätestens bis 30 Monate nach der ersten Anmeldung können Sie nationale Anmeldungen in den meisten Ländern der Welt vornehmen. Die Entscheidung, welche Länder Sie benötigen, können Sie auch bis zu diesem Zeitpunkt aufschieben.

Prüfung einer Patentanmeldung

In manchen Staaten werden Patente ohne eingehende Prüfung beim Patentamt einfach eingetragen.

In den meisten Staaten werden Patente durch das Patentamt geprüft. Dort wird die Patentanmeldung von einem Prüfer kontrolliert und nach Stand der Technik recherchiert. Daraufhin erstellt der Prüfer einen Prüfungsbescheid, in dem zu Neuheit und Erfindungshöhe Stellung genommen wird. Wenn der Prüfer formale Mängel oder fehlende Neuheit oder Erfindungshöhe feststellt, können Sie die Ansprüche ändern und Argumente zu Neuheit und Erfindungshöhe einreichen. Daraufhin wird der Prüfer nochmals die geänderte Patentanmeldung sowie die Argumente überprüfen. Diese Schritte können je nach dem nationalen Patentgesetz mehrmals wiederholt werden. Abschließend wird ein Patent erteilt oder die Patentanmeldung zurückgewiesen.

Nutzung des Patents

Jederzeit nach der ersten Hinterlegung können Sie mit anderen über die Benutzung der Erfindung verhandeln. Sie können beispielsweise einen Lizenzvertrag abschließen, bei dem Ihr Vertragspartner die Erfindung gegen Bezahlung nutzen kann. Ebenso können Sie auch die Erfindung verkaufen oder auch gegen Nutzungsrechte an anderen Erfindungen eintauschen.

München – Sitz der Patentämter

Das Europäische Patentamt sowie das Deutsche Patent- und Markenamt haben Ihren Hauptsitz in München. Daher finden Sie uns auch im Raum München. mehr…

 

 

Die obenstehende Beschreibung zeigt den typischen Weg zum Patent auf und basiert auf unserer eigenen Erfahrung. Sie stellt keine Rechtsberatung dar.